Am 29. März 2017 nahm Dr. Hartlik als erster Vorsitzender der UVP-Gesellschaft auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (BT-Drucksache 18/11499) Teil (s. Foto, Deutscher Bundestag). Grundlage bildete ein seit der Verbändeanhörung zur UVPG-Novelle im Januar 2017 überarbeiteter Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
An der 90-minütigen Sitzung waren als Sachverständige vertreten:
- Dr. Alexander Kenyeressy, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
- Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt
- Dr. Stefan Balla, Bosch & Partner GmbH
- Prof. Dr. Martin Kment, Universität Augsburg, Juristische Fakultät
- Ursula Philipp-Gerlach, Rechtsanwältin
- Dr. Joachim Hartlik, UVP-Gesellschaft e. V.
Bitte >hier klicken, um Video mit Engangsstatement von Dr. Hartlik zusehen (© Deutscher Bundestag).
Geleitet von Bärbel Höhn, folgte die Anhörung einem sehr strikten Zeitmanagement: Nach einem 3-minütigem Eingangsstatement der Experten folgten mehrere Fragerunden durch die Bundestagsabgeordneten mit exakt 5 Minuten Dauer einschließlich Fragestellung. Aufgrund dieses überschaubaren Zeitrahmens existierte nur die Möglichkeit, auf essentielle Fragestellungen einzugehen. Dies waren u.a.:
- die immer noch viel zu komplexen Regelungen zum Screening und die methodisch unsinnige Trennung zwischen standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung,
- die immer noch zu restriktiven Voraussetzungen zur Kumulation, die eine solche eher verhindern dürften,
- die Vorbelastung, die – abgesehen von der immissionsschutzrechtlichen Vorgehensweise, bei der klar in bestehende, zusätzliche (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Anlagen) und Gesamtbelastung differenziert wird – häufig missbräuchlich zur Relativierung der Umweltauswirkungen des zu genehmigenden Projekts eingesetzt wird,
- die völlig unzureichend umgesetzte Qualitätssicherung des UVP-Berichts (so die zukünftige Bezeichnung der UVS gemäß Richtlinienvorgabe) und der Sicherung der Fachkompetenz des Fachpersonals bei Gutachtern und in den beteiligten Behörden.
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