Expertenanhörung im Deutschen Bundestag

exp anh umw ausschussAm 29. März 2017 nahm Dr. Hartlik als erster Vorsitzender der UVP-Gesellschaft auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (BT-Drucksache 18/11499) Teil (s. Foto, Deutscher Bundestag). Grundlage bildete ein seit der Verbändeanhörung zur UVPG-Novelle im Januar 2017 überarbeiteter Gesetzesentwurf der Bundesregierung. An der 90-minütigen Sitzung waren als Sachverständige vertreten:

  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) 
    Dr. Alexander Kenyeressy 
  • Prof. Dr. Tobias Leidinger 
    Rechtsanwalt 
  • Bosch & Partner GmbH 
    Dr. Stefan Balla 
  • Universität Augsburg, Juristische Fakultät 
    Prof. Dr. Martin Kment 
  • Ursula Philipp-Gerlach 
    Rechtsanwältin 
  • UVP-Gesellschaft e. V. 
    Dr. Joachim Hartlik 

Geleitet von Bärbel Höhn, folgte die Anhörung einem sehr strikten Zeitmanagement: Nach einem 3-minütigem Eingangsstatement der Experten folgten mehrere Fragerunden durch die Bundestagsabgeordneten mit exakt 5 Minuten Dauer einschließlich Fragestellung. Aufgrund dieses überschaubaren Zeitrahmens existierte nur die Möglichkeit, auf essentielle Fragestellungen einzugehen. Dies waren u.a.:

  • die immer noch viel zu komplexen Regelungen zum Screening und die methodisch unsinnige Trennung zwischen standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung,
  • die immer noch zu restriktiven Voraussetzungen zur Kumulation, die eine solche eher verhindern dürften,
  • die Vorbelastung, die – abgesehen von der immissionsschutzrechtlichen Vorgehensweise, bei der klar in bestehende, zusätzliche (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Anlagen) und Gesamtbelastung differenziert wird – häufig missbräuchlich zur Relativierung der Umweltauswirkungen des zu genehmigenden Projekts eingesetzt wird,
  • die völlig unzureichend umgesetzte Qualitätssicherung des UVP-Berichts (so die zukünftige Bezeichnung der UVS gemäß Richtlinienvorgabe) und der Sicherung der Fachkompetenz des Fachpersonals bei Gutachtern und in den beteiligten Behörden.

Video mit dem Eingangsstatement von Dr. Hartlik:

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