Büro

 

Der Schwerpunkt der Arbeit bezieht sich auf die verschiedenen Instrumente der Um­welt­folgenabschätzung: die Umweltverträtglichkeitsprüfung (UVP) für konkrete Projekte, die Strategische Umweltprüfung (SUP) für Pläne und Programme und die Umweltprüfung (UP) für Bauleitpläne.

Die verfahrensbezogene Vorgehensweise wird durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüung (UVP-Gesetz) grundsätzlich geregelt, dort ist der Mindeststandard definiert. Darüber hinaus existieren eine ganze Reihe fachrechtlicher Vorschriften, die die Umweltprüfung für bestimmte Projektbereiche detailliert regeln wie z.B. das Baugesetzbuch, die 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung oder die Atomrechtliche Verfahrensverordnung

Am 29. Juli 2017 ist das "Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung" in Kraft getreten. Es setzt die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht um. Neben neuen Schutzgütern (Fläche, Bevölkerung) gilt es nun auch, die Folgen des globalen Klimawandels (z.B. Treibhausgasemissionen) zu berücksichtigen sowie auch deren Rückwirkungen auf das Vorhaben. Risken und Naturkatastrophen sind ebenfalls stärker zu betrachten. Außerdem sind Internetportale zur Information der Öffentlichkeit eingerichtet worden:

In der Praxis existieren zahlreiche untergesetzliche Regelwerke, die vor allem die methodische Vorgehenweise im Rahmen der Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen behandeln. Hierzu zählen  z.B. die "Richtlinien zur Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau" (RUVS) oder der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Budesamtes. Sie sind an die neuen Anforderungen noch nicht angepasst.

Ein Spezialgebiet des Büros ist die Qualitätssicherung im Rahmen von Umweltprüfungen. Hier ist zu trennen zwischen der Qualität des Verfahrens einerseits und der Qualität der Antragsunterlagen andererseits. Beide Aspekte gemeinsam machen eine "gute UVP" aus.

Während das, was verfahrensrechtlich vorgeschrieben ist und damit dem anzulegenden Qualitätsmaßstab genügt, in der Regel im UVP-Gesetz und den weiteren Fachgesetzen eindeutig beschrieben wird, ist die Frage, ob die Antragsunterlagen inhaltlich und methodisch der "guten fachlichen Praxis" entsprechen, nicht ohne Weiteres zu beantworten. Eine Umweltverträglichkeitsstudie oder einen Umweltbericht auf fachliche Plausibilität zu prüfen, stellt daher eine besondere Herausforderung dar. Aspekte wie Objektivität, Transparenz der methodische Vorgehensweise und insbesondere der Bewertungsvorgänge sowie die Angemessenheit der eingesetzten Methoden spielen hier eine wichtige Rolle.

Im Rahmen qualitätssichernder Tätigkeiten wird stets oberste Priorität auf eine nachvollziehbare methodische Vorgehensweise gelegt. Es kommen daher als Qualitätsmanagement-Instrumente (in Anlehenung an die Normen der ISO 9000-Familie) rechtliche Prüfprofile zur Vollständigkeitsprüfung und fachliche Prüfrahmen zum Einsatz, die den Prüfvorgang so transparent wie möglich gestalten.