Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) zur Küstenautobahn A22

ndsNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Hannover (2007 - 2008)

Anlass

Ergänzend zur Umweltverträglichkeitsstudie im Rahmen der Planungsgemeinschaft Drecker/Smeets/Hartlik bekam das Büro Im Jahr 2007 den Auftrag zur Erarbeitung der Raumverträglichkeitsuntersuchung zur A22, in der die Folgen für die nicht direkt umweltbezogenen raumordnerischen Belange (Raum- und Siedlungsstruktur, Gewerbe, Fremdenverkehr, Land-, Forst-,  Rohstoff-, Wasser- und Energiewirtschaft) geprüft wurden. Die RVU zählt neben der UVS ebenfalls zu den Antragsunterlagen, die im Raumordnungsverfahren nach Niedersächsischem Raumordnungsrecht beizubringen sind.

Geprüft werden auf der Westseite der Weser vier, auf der Ostseite der Weser fünf Trassenvarianten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die raumordnerischen Belange, die in den Regionalen Raumordnungsprogrammen der sechs betroffenen Landkreise dargelegt sind

Methodik

Die Bestandssituation wird auf der Grundlage der Regionalen Raumordnungsprogramme ermittelt, ergänzt durch Abfragen bei den betroffenen Landkreisen und einer frühzeitigen Online-Beteiligung der interssierten Verbände. Vor der eigentlichen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten so bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Variantenentwicklung aufgrund wichtiger Beiträge und Hinweise aus der Öffentlichkeit Trassenvarianten optimiert werden.

Die auf der Bestandsanalyse aufbauende Auswirkungsprognose im Hinblick auf die betroffenen raumordnerischen Belange werden - dem Stand der Vorhabensplanung auf Raumordnungsebene entsprechend - überschlägig auf der Grundlage pauschaler Wirkungszonen ermittelt. Diese variieren in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit des Raumordnungsbelanges zwischen 100 und 1.000 Metern beidseits der Trassen.

Durch die Überlagerung des Bestandes mit den verschiedenen Trassenvarianten und ihren Wirkzonen kann der Umfang der zu erwartenden Auswirkungen abgeschätzt und auf Grundlage einer vierstufigen Bewertungsskala fachlich bewertet werden. Der Bewertungsrahmen berücksichtigt die unterschiedlichen Bedeutungen der betroffenen Gebiete für die gesamtplanerische Abwägung.

Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Karte 2-1 zur RVU für den westlichen Teil (Weser - West) des Untersuchungsgebietes, der die Auswirkungen für die Belange Raum-/Siedlungsstruktur, Gewerbe und Fremdenverkehr wiedergibt.

a22 rvu k2 1


Die folgende Abbildung ist ein Ausschnitt der Karte 4-3 zur RVU, der die Weser-Ostseite mit ihren Auswirkungen auf die Bereiche Wasser-, Abfall- und Energiewirtschaft darstellt.

a22 rvu k4 3

Für jeden Raumordnungsbelang wird eine Gesamtrangfolge der jeweils vier untersuchten Varianten ermittelt. Im abschließenden belangübergreifenden Variantenvergleich wird durch eine integrative Gesamtschau aller Auswirkungen die Gesamtrangfolge der Varianten aus Sicht der RVU identifiziert. Dabei werden die Bedeutung und die Entscheidungserheblichkeit der jeweiligen Raumordnungsbelange sowie der Beeinträchtigungsgrad aufgrund von Ausmaß und Umfang der ermittelten Auswirkungen herangezogen.

Ergebnis der RVU

Alle Belange auf der Westseite der Weser übergreifend betrachtet, sind die Unterschiede zwischen den Varianten West 2, West 3 und West 4 hinsichtlich der Auswirkungen auf die Raumordnungsbelange als relativ gering anzusehen. Sie werden insgesamt mit einem "mittleren" Beeinträchtigungsgrad eingestuft. Die Unterschiede, die sich bei den Auswirkungen auf die einzelnen Belange ergeben, gleichen sich weitgehend aus, auch wenn sich für die Variante West 2 ein leichter Vorzug ableitbar ist. Dagegen ist Variante West 1 ungünstiger einzustufen und wird mit dem Beeinträchtigungsgrad "hoch" versehen. Insbesondere wenn die Auswirkungen mit besonderer Hervorhebung der Raumordnungsbelange be-trachtet werden, die eine durchweg hohe Beeinträchtigungsintensität aufweisen, ist Variante West 1 ungünstiger einzustufen als die anderen Varianten. Dieser Betrachtungsaspekt lässt andererseits die Unterschiede zwischen den Varianten West 2, West 3 und West 4 noch geringer erscheinen, da sich hier die Unterschiede bei den Belangen ausgleichen.

Alle Raumordnungsbelange auf der Ostseite übergreifend betrachtet, können die Varianten Ost 2 und Ost 1 als die Varianten mit den vergleichsweise geringsten Auswirkungen auf die Raumordnungsbelange mit einem "mittleren" Beeinträchtigungsgrad eingestuft werden. Die unterschiedlichen Einstufungen bei den einzelnen Raumordnungsbelangen gleichen sich bei diesem Variantenpaar weitgehend aus. Die Variantengruppe Ost 3a, Ost 3b und Ost 4 folgt mit deutlichem Abstand und dem Beeinträchtigungsgrad "hoch". Auch hier sind die Unterschiede von Variante zu Variante gering. Werden analog zur Westseite auch hier die Raumordnungsbelange mit besonders gravierenden Beeinträchtigungsintensitäten besonders betrachtet, stellt sich die Situation ähnlich dar. Obwohl die Varianten Ost 1 und Ost 2 sehr hohe Beeinträchtigungsgrade bei der Raum- und Siedlungsstruktur aufweisen, sind sie ansonsten in diesen Belangen häufig dominierend und unterscheiden sich untereinander nur marginal.

Das Ergebnis der RVU ist dann wiederum bei der Raumordnerischen Gesamtabwägung ein Abwägungsbelang unter allen betrachteten Belangen.