Gutachten zur Landesplanerischen Feststellung der B 212n

logo delmenhorst smStadt Delmenhorst (2010)

Die Planungen zur B 212n berühren die Interessen der Stadt Delmenhorst intensiv. Durch die von der Regierungsvertretung Oldenburg landesplanerisch festgestellte Trassenvariante (sogenannte "AEP optimiert") werden die östlichen Ortsteile Delmenhorst abgeschnitten und die Verkehrssituation insgesamt in Delmenhorst verschärft. Vor diesem Hintergrund lautete der Auftrag für das Büro wie folgt:

  • Prüfung der Landesplanerischen Feststellung zum ROV B 212n auf Lücken und Schwachstellen einschließlich einer Einschätzung der Verfahrenserheblichkeit
  • Gegenüberstellung der Vor-/Nachteile der ROV-Vorzugsvariante gegenüber der verkehrsoptimierten Nordvariante im Rahmen eines überschlägigen Alternativenvergleichs.
  • Insgesamt soll darüber hinaus geprüft werden, ob die Antragsunterlagen grundsätzlich der 'guten fachlichen Praxis' entsprechen und inhaltlich wie methodisch plausibel und nachvollziehbar sind.

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass es sich bei einer Vielzahl von Bewertungsvorgängen, die dem Variantenvergleich zugrundeliegen, offensichtlich um subjektive, anwenderabhängige Bewertungen handelt, die sich einer konsequenten Nachprüfbarkeit auf der Ebene konkreter Bewertungskriterien entziehen. Ferner werden notwendige, umfassende Kompensations-/Kohärenzmahmen zum Fledermausschutz nicht bzw. unzureichend in den Variantenvergleich eingestellt. Flächen, die durch die raumordnerisch festgestellte Variante massiv entwertet weil durchschnitten werden, sollen nach ihren Funktionsverlusten wieder zentraler Bereich umfangreicher Verbesserungsmaßnahmen werden.