Pro bono
Ehrenamtliche Aktivitäten
Die hier dargestellten Aktivitäten werden ehrenamtlich von Dr. Hartlik übernommen, lediglich die Reisekosten werden in der Regel erstattet. Insbesondere im Rahmen der Aktivitäten als Erster Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft von 2016 - 2024 (jetzt als einfaches Vorstandsmitglied) fallen zahlreiche Aktivitäten an.
Hier steht vor allem die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund. Aber auch internationale Aktivitäten zur Unterstützung der Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken sind ein wichtige Themen.
FGSV-AK Klimaschutz Straße

Aus dem Vorwort:
"Das Ad-hoc-Arbeitspapier ist ein Wissensdokument der 2. Kategorie (W2). W 2-Veröffenlichungen umfassen Arbeitspapiere. Sie sind innerhalb der FGSV, jedoch nicht mit Externen abgestimmt. Sie geben den aktuellen Stand des Wissens innerhalb der zuständigen FGSV-Gremien wieder und können auch ein Zwischenschritt zu einer Veröffentlichung einer höheren Kategorie sein.
Die Veröffentlichungsform des Ad-hoc-Arbeitspapiers dient dazu, den aktuellen Stand des Wissens und der Technik schneller darzustellen. Sofern neue Erkenntnisse vorliegen, wird dieses Arbeitspapier aktualisiert oder in ein FGSV-Regelwerk überführt.
Der globale Klimawandel erfordert darüber hinaus, beim Bau und dem Betrieb von Straßen auch solche Wirkungen zukünftig stärker zu berücksichtigen, die erst aus dem Klimawandel resultieren und mit Hilfe von Strategien zur Anpassung der Straßeninfrastruktur an den Klimawandel zu bewältigen sind. Dabei geht es etwa um den Schutz der Straße gegen Extremwetterereignisse, Hochwasser oder Hangrutschungen, die Auswirkungen der Straße auf den Wasserhaushalt in der Landschaft (z. B. Einplanung von Rückhaltemaßnahmen wie Flächenversickerung und Retentionsbodenfiltern) oder die Wirkungen infolge einer erhöhten Dynamik in der Entwicklung des Umweltzustandes (z. B. Arealverschiebungen von Arten und damit eine Bedeutungszunahme von Biotopverbundmaßnahmen). Diese Themen sind noch nicht Gegenstand des vorliegenden Ad-hoc-Arbeitspapiers, werden aber im Zuge zukünftiger Fortschreibungen berücksichtigt."
WHO-Arbeitsgruppe "Human Health in EIA"
Die Arbeitsgruppe "Human Health in Environmental Impact Assessment" des "European Centres for Environment and Health" trifft sich regelmäßig, um neue Ansätze und Methoden zu diskutieren, die die Integration von Gesundheitsaspekten in die Intsrumente UVP und SUP unterstützen können. Die Treffen fanden im September 2015, April 2017und März 2019 statt. Das Bild zeigt die Teilnehmenden beim Treffen 2019 in Bonn.
Dabei ist es immer wieder erstaunlich (und auch etwas ernüchternd aus deutscher Perspektive), was relativ kleine Länder bereits an Instrumenten und Verfahren zur Gesundheitsfolgenabschäzung (Health Impact Assessment) in ihr nationales System der Vorhabenzulassung integrieren konnten.
BauGB-Novelle – Beschwerde an EU-Kommission

Federführend für die UVP-Gesellschaft e.V. übernahm Dr. Hartlik die Koordination und Bearbeitung der Beschwerde gemeinsam mit den Kollegen aus Vorstand und Beirat der UVP-Gesellschaft, die im September 2017 an die EU-Kommission abgeschickt wurde. Im Mittelpunkt der Novelle steht der neue § 13b BauGB "Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren". Unter Anwendung dieser Rechtsvorschrift ist es möglich, Bebauungspläne nun auch im Außenbereich bestehender Siedlungsbereiche ohne Prüfung der Umweltauswirkungen aufzustellen. Die Gewährleistung, dass alle relevanten Umweltbelange und Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans bekannt sind und in die Abwägung eingestellt werden können, ist damit nicht gegeben.
Die UVP-Gesellschaft hatte sich bereits in der Verbändeaanhörung zur Baurechtsvnovelle am 7. Juli 2016 zum Gesetzesentwurf geäußert, allerdings war zu diesem Zeitpunkt der § 13 b BauGB noch gar nicht im Gesetz enthalten und somit auch nicht Gegestand der Diskussion. § 13 b geht wohl auf eine Inititative der CSU zurück, die sich für Bayern ein vereinfachtes Baurecht zur Wohnraumbeschaffung in den Ballungsgebieten und deren Speckgürteln verspricht.
Hier liegt aus Sicht der UVP-Gesellschaft ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2001/42 (SUP-RL) vor. Grund zur Besorgnis gibt auch, dass sich die Obergrenze von 10.000 m² für entsprechende Bebauungspläne nicht auf die Plangebietsfläche, sondern lediglich auf die bebaubare Fläche bezieht. Bereits der bestehende § 13a BauGB wendet diese Vorgehensweise an, jedoch beschränkt auf Gebiete der Innenentwicklung, also Bereiche innerhalb der Siedlungsflächen mit der Zielsetzung, einer weiteren Flächeninanspruchnahme in der offenen Landschaft entgegenzuwirken. Wie Untersuchungen zeigen, ist die Anwendung dieser Regelung und damit der Verzicht auf die Umweltprüfung sowie auf die Vorprüfung anhand der Kriterienliste des Anhang II der Richtlinie 2001/42 gängige Praxis und in einigen Bundesländern die dominierende Vorgehensweise für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Zu befürchten ist nun, dass die neuen Möglichkeiten verstärkt – ggf. auch wiederholt – von den Kommunen genutzt werden, ohne dass eine Untersuchung der zu erwartenden Umweltfolgen stattfindet. Nicht nur für das Schutzgut Fläche, auch für alle anderen umweltbezogenen Schutzgüter werden daher negative Auswirkungen – und in der Summe in einem erheblichem Umfang – erwartet.
Hier geht es zum Beschwerdetext. Weitere Infos und das Begleitschreiben der Verbände sind auf der Website der UVP-Gesellschaft verfügbar.
Unterstützt wird die Initiative durch folgende Institutionen, mit denen der Beschwerdetext eng abgestimmt wurde:
Expertenanhörung im Deutschen Bundestag
An der 90-minütigen Sitzung waren als Sachverständige vertreten:
- Dr. Alexander Kenyeressy, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
- Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt
- Dr. Stefan Balla, Bosch & Partner GmbH
- Prof. Dr. Martin Kment, Universität Augsburg, Juristische Fakultät
- Ursula Philipp-Gerlach, Rechtsanwältin
- Dr. Joachim Hartlik, UVP-Gesellschaft e. V.
Bitte >hier klicken, um Video mit Engangsstatement von Dr. Hartlik zusehen (© Deutscher Bundestag).
Geleitet von Bärbel Höhn, folgte die Anhörung einem sehr strikten Zeitmanagement: Nach einem 3-minütigem Eingangsstatement der Experten folgten mehrere Fragerunden durch die Bundestagsabgeordneten mit exakt 5 Minuten Dauer einschließlich Fragestellung. Aufgrund dieses überschaubaren Zeitrahmens existierte nur die Möglichkeit, auf essentielle Fragestellungen einzugehen. Dies waren u.a.:
- die immer noch viel zu komplexen Regelungen zum Screening und die methodisch unsinnige Trennung zwischen standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung,
- die immer noch zu restriktiven Voraussetzungen zur Kumulation, die eine solche eher verhindern dürften,
- die Vorbelastung, die – abgesehen von der immissionsschutzrechtlichen Vorgehensweise, bei der klar in bestehende, zusätzliche (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Anlagen) und Gesamtbelastung differenziert wird – häufig missbräuchlich zur Relativierung der Umweltauswirkungen des zu genehmigenden Projekts eingesetzt wird,
- die völlig unzureichend umgesetzte Qualitätssicherung des UVP-Berichts (so die zukünftige Bezeichnung der UVS gemäß Richtlinienvorgabe) und der Sicherung der Fachkompetenz des Fachpersonals bei Gutachtern und in den beteiligten Behörden.
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UVP-Kongress-Vorbereitung + Durchführung

Lehre & Fortbildung

AG Menschliche Gesundheit

Mit der Arbeit möchte die AG die "gute fachliche Praxis" der Umweltprüfung in Bezug auf die Behandlung des Schutzgutes Menschliche Gesundheit vorsorgeorientiert mit der Erarbeitung von Leitlinien und im Anschluss daran mit praxisbezogenen Leitfäden für unterschiedliche Planungsebenen konkretisieren.
Mit den "Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit – Für eine wirksame Gesundheitsfolgenabschätzung in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren" wurde 2014 eine Publikation mit Alleinstellungsmerkmal veröffentlicht. Sie wurden 2020 ergänzt und ist als PDF-Dokument auf der Website der UVP-Gesellschaft verfügbar und wurde dort mehr als 7.000 Mal heruntergeladen.
Aktuell errabeitet die AG Merkblätter für spezielle Problembereiche. Auch die Merkblätter sind im Servicebereich dieser Website verfügbar. Zum Web- Auftritt der AG geht es >hier.
Verbändeanhörungen zur UVPG-Novelle

Dr. Hartlik nahm am 18. Januar 2017 als erster Vorsitzender für die UVP Gesellschaft an der Verbändeanhörung des BMUB zum UVP-Modernisierungsgesetz teil. Vorausgegangen war ein aus Sicht der UVP-Gesellschaft beispiellose Form im Hinblick auf Kurzfristigkeit und Zeitrahmen der Beteiligung. Für die Kommentierung der fast 150 Seiten umfassenden UVPG-Novelle (mit Begründung) hatten wir vom 23.12.16 bis 13.1.17 Gelegenheit. Dieser völlig ungenügende Zeitrahmen wurde durchweg von allen Verbänden gerügt.
Unüblicherweise wurde die Verbändeanhörung in Form eines einmaligen Rederechts von 10 Minuten (kleine verbände wie UVP-Gesellschaft) bzw. 15 Minuten (große Dachverbände wie BDI und VCI) durchgeführt. Dies führte dazu, dass unsere 26 Seiten umfassende Stellungnahme in einem Stück vorgetragen werden musste.
Gleich zu Beginn wurde gegen diese Vorgehensweise Bedenken angemeldet mit der Argumentation, dass so keine echte Diskussion um die Neuerungen des Gesetzes möglich sei. Dies bestätigte sich. Die Anhörung, die auf 5 Stunden veranschlagt worden war, gelangte bereits nach circa 3 Stunden zum Ende. Einige kurze Erläuterungen und Anmerkungen waren zwar durch eine zweite Wortmeldung noch möglich, aber eine Diskussion, die offensichtlich auch nicht gewollt war, kam nicht zu Stande.
Verbändeanhörung zur BauGB-Novelle

Dr. Hartlik nahm am 7. Juli 2016 im Namen der UVP-Gesellschaft an der Verbändeanhörung im BMUB in Berlin teil, bei der der Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" für eine BauGB-Novellierung diskutierte wurde.
Das BauGB soll in einigen Teilbereichen geändert werden, die auch die Umweltprüfung betreffen. Positiv anzumerken ist hier, dass die Vorprüfung im Hinblick auf die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung in Zukunft auch für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) mit einer Grundfläche von kleiner 2 Hektar gelten soll. Hier würden ansonsten Konflikte mit dem EU-Recht befürchtet.
Erwartungsgemäß ablehnend äußerten sich Herr Dr. Schliepkorte und Kollegen gegenüber Forderungen, § 13a BauGB ganz abzuschaffen oder die noch verbliebenen umfassenden Heilungsvorschriften des § 214 BauGB zu streichen. Die Verbandsvertreter der Wohnungs-/Bauwirtschaft äußerten dagegen – nicht ganz überraschend – die Befürchtung, dass durch eine "aufwändige" Vorprüfung Investitionshindernisse und Zeitverluste bei den Genehimgungsverfahren die Folge seien.
AG Qualitätsmanagement

Die "Arbeitsgemeinschaft UVP-Qualitätsmanagement" der UVP-Gesellschaft begann Ende 2003 ihre Arbeit. Als vorrangiges Ziel wurde die Erarbeitung von "Leitlinien für eine gute UVP-Qualität" festgelegt. Sie liegen in einer durch externe Reviewer qualitätsgesicherten Fassung vor und wurden zum UVP-Kongress 2006 der Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Dr. Hartlik leitete die AG Qualitätsmanagement und übernahm auch die Schriftleitung.
Die Leitlinien enthalten Mindestanforderungen sowie darüber hinaus gehende Empfehlungen für alle Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anforderungen und Empfehlungen beziehen sich sowohl auf die verfahrensmäßige Durchführung als auch auf die inhaltlich methodische Ausgestaltung der Verfahrensschritte einschließlich der Erstellung der Antragsunterlagen. Die Leitlinien wurden aus Sicht zweier wesentlicher UVP-Akteure entwickelt - der verfahrensführenden Behörde und des für den Vorhabenträger tätigen Gutachters.
Die >Leitlinien wurden allein von dieser Homepage über 7500 mal heruntergeladen.