Dr. Hartlik  |  Umweltprüfungen  &   Qualitätsmanagement  

Gesamtliste des Büros, chronologisch absteigend sortiert. Bitte beachten sie auch die weiteren strukturierten Zugänge zu unseren Projekten im Menü ≡ sowie im Kasten rechts, der die Projekte nach Vorhabentyp listet.

 

Qualitätssicherung zur A39

logo boschARGE Baader-Bosch-Jestaedt (2005 - 2006)

Das Büro übernahm als Subunternehmer der ARGE Bosch-Baader-Jestaedt die interne Qualitätssicherung der UVS im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für den geplanten Neubau der etwa 100 km langen Autobahn A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Die Qualitätssicherung wurde begleitend zur UVS durchgeführt.

UVS im Raumordnungsverfahren zur Küstenautobahn A22

ndsNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover (2005 - 2008)

Anlass

Für die Bearbeitung dieses Projektes wurde eine Planungsgemeinschaft aus folgenden Kooperationspartnern gebildet (Kurzbezeichnung "Planungsgemeinschaft D·S·H - UVS A22"):

  • Planungsbüro Drecker
    Bottrop

  • Büro Smeets + Damaschek
    Erftstadt

  • Büro Dr. Hartlik
    Lehrte

Behördenunterstützung zum Scoping

logo nordhausenLandratsamt Nordhausen, Untere Wasserbehörde (2003)

Der Krummbach, ein Fließgewässer zweiter Ordnung, soll im Rahmen einer Gewerbe- und Industrieansiedlung in der Größenordnung von ca. 100 Hektar im Westen Nordhausens, in der "Goldenen Aue",  auf einer Länge vom mehr als 400 m überbaut werden. Gemäß Thüringer Wassergesetz ist hierfür ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Thüringer UVP-Gesetz  ist darüber hinaus eine UVP erforderlich.

Gutachten zum Neubau des Fußballstadions des FC Bayern München

bund bayBund für Naturschutz in Bayern (2003)

Im Auftrag des BUND Bayern (Kreisgruppe München) wurden die Antragsunterlagen zum Neubau des Fußballstadions des FC Bayern München auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität untersucht. Hierfür ist zunächst ein Raumordnungsverfahren (abgeschlossen im November 2001) sowie anschließend ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren (Beschluss im Juli 2002) mit jeweils integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Schließlich wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und der Bebauungsplan am 2.10.2002 durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung beschlossen.

Qualitätssicherung zu UVS und LBP für A 380 Werft - Flughafenausbau Frankfurt

logo fraportFraport AG (Frankfurt Airport Services) (2003)

Im Auftrag des Vorhabenträgers, der Fraport AG, war das Büro mit der In-time-Qualitätssicherung der Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren für die A 380-Werft auf dem Flughafengelände Frankfurt zuständig.

Duch das Büro wurden folgende Bestandteile der Planfeststellungsunterlagen qualitätsgesichert:

  • die Umweltverträglichkeitsstudie,
  • der Landschaftspflegerische Begleitplan.

Qualitätssicherung UVS Flughafenausbau Frankfurt (III)

logo fraportFraport AG (Frankfurt Airport Services (2002 - 2004)

Im Auftrag des Vorhabenträgers, der Fraport AG, war das Büro als Qualitätssicherer im Planfeststellungsverfahren für die Prüfung der Antragsunterlagen verantwortlich. Die fachliche Plausibilitäts- und rechtliche Vollständigkeitsprüfung erstreckte sich auf die Bereiche

  • Umweltverträglichkeitsstudie,
  •  Landschaftspflegerischer Begleitplan,

EU-Twinning Projekt zur Stärkung der UVP in Polen

logo uba

Umweltbundesamt (2002 - 2003)

Im Rahmen dieses EU-Projektes, das vom Umweltbundesamt durchgeführt wurde, war Dr. Hartlik als UVP-Experte insgesamt mehrere Monate  im Polnischen Umweltministerium in Warschau tätig. Dabei ging es im Rahmen eines deutsch-polnischen Twinning-Projektes des EU-Programmes PHARE im Rahmen der Unterstützung der Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa zur Erweiterung der Europäischen Union.

Qualitätssicherung UVS Flughafenausbau Frankfurt (II)

logo fraportFraport AG (Frankfurt Airport Services (2002)

Im Auftrag des Vorhabenträgers, der Fraport AG, war das Büro für die Qualitätssicherung der Erwiderungen auf die Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Flughafenausbau zuständig. Insgesamt wurden aus den über 40.000 Einwendungen etwa 2.300 Sachargumente herausgefiltert, auf die eine Erwiderung erfolgte.

F+E Projekt 'Kriterien, Grundsätze und Verfahren der Einzelfallprüfung bei der UVP'

logo ubaUmweltbundesamt (2002 - 2005)

 

§ 3c UVPG regelt in Verbindung mit Anlage 1 und 2 UVPG die einzelfallbezogene Vorprüfung, das so genannte Screening. Anlage 1 UVPG führt vier Kategorien von Vorhabenstypen an: Während mit X gekennzeichnete Vorhaben generell der UVP-Pflicht unterliegen und bei L-Vorhaben die UVP-Pflicht nach Maßgabe des Landesrechts greift, muss bei den A-Vorhaben eine allgemeine und bei den S-Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt werden. Bei der allgemeinen Vorprüfung sind sämtliche Kriterien der Anlage 2 zu berücksichtigen – unter Nr. 1 Merkmale des Vorhabens, unter Nr. 2 Merkmale des Standortes und unter Nr. 3 Merkmale möglicher Auswirkungen des Vorhabens. Bei der standortbezogenen Vorprüfung sind lediglich die Schutzkriterien der Nr. 2.3 der Anlage 2 des UVPG zu berücksichtigen.

Qualitätssicherung zur RVS - Flughafenausbau Frankfurt

logo fraportFraport AG (Frankfurt Airport Services) (2001)

Im Auftrag des Vorhabenträgers, der Fraport AG, war das Büro für die Qualitätssicherung der Raumverträglichkeitsstudie, erstelllt vom Büro Letsmobile.de, als Bestandteil der Antragsunterlagen im Raumordnungsverfahren zum Flughafenausbau Frankfurt/Main verantwortlich. Im Gegensatz zur Umweltverträglichkeitsstudie geht es hier schwerpunktmäßig um die nicht primär umweltbezogenen Schutzgüter der Raumordnung.

Qualitätssicherung UVS Flughafenausbau Frankfurt (I)

logo fraportFraport AG (Frankfurt Airport Services (2001 - 2002)

Im Auftrag des Vorhabenträgers, der Fraport AG, war das Büro als Zweitprüfer für die Qualitätssicherung der Umweltverträglichkeitsstudie, bearbeitet von der Baader-Bosch Arbeitsgemeinschaft, verantwortlich. Die UVS wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für das Flughafenausbauprogramm mit den Antragsunterlagen der Behörde vorgelegt und in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Verfahrensführende Behörde war das Regierungspräsidium Darmstadt.

UVP von ISPA-Infrastrukturprojekten in Polen

logo ubaUmweltbundesamt (2000)

Im Rahmen des EU Programms PHARE war Dr. Hartlik damit beauftragt, als Kurzzeitexperte im Polnischen Umweltministerium die aktuelle Vorgehensweise im Hinblick auf die UVP von ISPA-Projekten zu analysieren. ISPA-Projekte sind Infrastrukturprojekte, die von der EU in Beitrittsländer gefördert werden. Vorrangig geht es dabei um Projekte der Verkehrsinfrastruktur und der Abwasser- und Abfallbehandlung bzw. -beseitigung. Die EU unterstützt diese Projekte finanziell nur, wenn zumindest ein UVP-ähnliches Verfahren unter  Beteiligung berührter Umweltbehörden und der Öffentlichkeit stattgefunden hat.

++ Aktueller Hinweis: UVP-Seminare am 24./25.6.2024 in Hannover und Online am 7.5.2024 ++

www.uvp-seminare.de

 

 

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Pro bono

Die oben dargestellten Projekte stellen die normalen, zu den üblichen Honorarsätzen vergüteten Aktivitäten des Büros dar. Sie bilden die Existenzgrundlage. Während sich hier der Einfluss hinischtlich einer nachhaltigen, umweltvorsorgeorientierten Ressourcennutzung auf den verhältnismäßig engen Projektbereich erstreckt, ist die grundsätzliche umweltpolitische Wirkung naturgemäß gering.

Dr. Hartlik ist darüber hinaus ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen tätig, insbesondere im Rahmen seiner Aktivitäten als 1. Vorsitzender für die UVP-Gesellschaft. Dort stehen neben den Informationspflichten ihrer Mitglieder die umweltpolitische Einflußnahme auf Gesetzgebung und Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis zur Umweltprüfung im Vordergrund sowie internationale Aktivitäten zur Integration der Umweltprüfung in die nationalen Umweltpolitiken.

Aktuelles

Aktivitäten der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung

Planungsbeschleunigungsgesetz (29.11.2018)  Vorläufige Anordnung von Maßnahmen zur Baufeldfreimachung; Plangenehmigung statt Planfeststellung >Gesetz
Maßnahmengesetzvorberei­tungsgesetz (22.3.2020)  Sonderregelung für aktuell 29 Infrastrukturprojekte, die durch Gesetz zugelassen werden, d.h. der Bundestag genehmigt ('Legalplanung'); Rechtsschutz entfällt, kein Zugang zum Bundesverwaltungsgericht >MgvG 
Investitionsbeschleunigungs­gesetz (3.12.2020)  Beschleunigung klimafreundlicher Projekte; keine aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen bei Windenergievorhaben >Gesetz
LNG-Beschleunigungs­gesetz (24.5.2022)  UVP-Verzicht wegen Gasversorgungskrise; Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men bis zu 2 Jahre nach Zulassung >LNGG
Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht (4.1.2023). Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA  >Gesetz
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (22.3.2023)  Ersatz des ROV durch Raumverträglichkeitsprüfung (RVP); Ende der RVP nach 6 Monaten, auch wenn Gutachten der Behörde noch nicht vorliegt >ROGÄndG

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Qualifikation & Umweltprüfung

Die Qualifikation der beteiligten Akteure – hier insbesondere der Vorhabenträger mit seinem Gutachter sowie die verfahrensführende Behörde mit ihrem Personal – ist ein Schlüssel für ein effizientes und qualitativ hochwertiges Verfahren: ohne qualifizierte Gutachter kein guter UVP-Bericht, ohne kompetentes Behördenpersonal keine ausreichende Qualitätssicherung der Unterlagen sowie kein effizientes, zielgerichtetes Verfahrensmanagement.qualifikation2 bluegrey or

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU fordert in Art. 5 Abs. 3: "Zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Qualität des UVP-Berichts

•  stellt der Projektträger sicher, dass der UVP-Bericht von kompetenten Fachleuten erstellt wird,

•  stellt die zuständige Behörde sicher, dass sie über Personal mit ausreichenden Fachkenntnissen verfügt oder erfor­derlichenfalls Fachkenntnisse einholt, um den UVP-Bericht zu prüfen" (...) 

Da keine offiziellen Zertifizierungs- oder Akkreditierungsverfahren für UVP-Gutachter existieren wie z.B. beim Boden- oder Immissionsschutzrecht, gibt es verschiedene Wege, z.B.:

  1. Vereidigung als öffentlich bestellte UVP-Sachverständige für bestimmte Projektbereiche durch die Industrie- und Handelskammern auf Grundlage von § 36 Gewerbeordnung,
  2. Anerkennung als verbandsanerkannte Sachverständige mit eigener, durch den Verband ausgearbeiteter Sachverständigenordnung,
  3. Zertifizierung aufgrund von internationalen Normenreihen wie z.B. ISO 9001 oder ISO 14001
  4. selbst ernannte 'freie Sachverständige' als ungeschützter Begriff.

Der Weg unter 1. ist relativ aufwändig aber durchaus eine Möglichkeit, eine verbandsanerkannte Zertifizierung nach 2. für UVP-Gutachter existiert (noch) nicht, die relativ unspezifische Zertifizierung unter 3. macht für international tätige Gutachter ggf. Sinn und Option 4. erscheint wenig zielführend. Inwieweit die UVP-Gesellschaft sich des Themas "verbandsanerkannte Sachverständige" annehmen wird, steht noch zur Diskussion.

Lehre & Fortbildung

Das Thema Qualifikation (s.o.) hängt eng mit der Aus- und Fortbildung zusammen. Ausgewiesene Studiengänge mit dem Fokus auf den Intsrumenten der Umweltprüfung exitsieren praktisch nicht. Die in UVP und SUP aktiven Gutachter*innen rekrutieren sich in der Regel aus den Bereichen Landschafts-/Umweltplanung, Raumplanung, Geografie und Geowissenschaften. In den Vollzugsbehörden besteht die Ausbildung i.d.R. aus entsprechenden verwaltungsbezogenen Fachausbildungen. Als Dozent für Umweltprüfungen ist Dr. Hartlik seit den 90er Jahren in verschiedenen Universitäten aktiv, konstant in den letzten 20 Jahren an der Leibniz Universität Hannover (Institut für Umweltplanung, Prof. Dr. Christina von Haaren) und seit dem Wintersemester 2017/2018 auch an der Bauhaus-Universität Weimar (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Prof. Dr. Sigrun Langner).

Zum Wintersemester 2021/22 wurde Dr. Hartlik auf Vorschlag des Senats die Bestellungsurkunde zum Honorarprofessor für das Fachgebiet Umweltplanung der Bauhaus-Universität Weimar überreicht. 

Fortbildungen hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik der Umweltprüfungen sind gerade auch nach der Ausbildung sowohl für das Gutachter- als auch Behördenpersonal wichtig und notwendig. Zudem sind das Recht der Umweltprüfungen und das relevante Fachrecht von hoher Dynamik gekennzeichnet, neue Anforderungen an Verfahren und Inhalte sind ein ständiger Begleiter.

Aktivitäten

> Dr. Hartlik bietet gemeinsam mit einem Juristen zweitägige UVP-Einführungskurse als Inhouse-Veranstaltungen an. Ebenfalls angeboten werden eintägige Online-Seminare. Bitte informieren Sie sich auf UVP-Seminare.de über die Termine und Konditionen.
> Die UVP-Gesellschaft veranstaltet i.d.R. in den Jahren ohne UVP-Kongress (gerade Jahre) eine UVP-Summerschool für Studienabgänger und Berufsanfänger zu einem moderaten Unkostenbeitrag.
> In den ungeraden Jahren ist dem UVP-Kongress jeweils ein UVP-Tutorial vorgeschaltet, in dem ebenfalls Studienabgängern und Berufsanfängern eine kompakte Lehrveranstaltung angeboten wird, der auf die Inhalte des UVP-Kongresses vorbebreitet.

 

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