Wir beraten Behörden, die für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständig sind, bei allen Aufgaben rund um das Verfahren mit integrierter Umweltprüfung im Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements und einer hohen Rechtssicherheit bei der
- Feststellung der UVP-Pflicht im Rahmen der Vorprüfung (auch als "Screening" bezeichnet) nach den §§ 5 - 14 UVPG,
- Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 UVPG,
- Prüfung des UVP-Berichts nach § 16 UVPG und weiterer Unterlagen auf Vollständigkeit im Sinne des Untersuchungsrahmens und der allgemeinen Anforderungen der Anlage 4 UVPG und auf fachliche Plausibilität im Sinne einer guten fachlcihen Praxis,
- Vorbereitung und Durchführung des Beteiligungsverfahren nach § 17 + 18 UVP-Gesetz,
- Strukturierung und Verarbeitung der Stellungnahmen und Einwendungen zu den ausgelegten Verfahrensunterlagen,
- Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 24 UVP-Gesetz,
- Erarbeitung der begründeten Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 25 UVP-Gesetz.
Wir unterstützen die nach § 17 UVPG in ihrem räumlichen oder fachlichen Wirkungskreis berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange:
- Wir erarbeiten fachliche Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen aus Ihrer fachlichen Perspektive im Rahmen der Beteiligung.
- Wir führen Schwachstellenanalysen zu den Antragsunterlagen durch und identifizieren fachrechtliche und inhaltliche Defizite auf transparente Art und Weise mit Hilfe von rechtlichen Prüfprofilen.
- Wir erstellen fachliche Plausibilitätsprüfungen und untersuchen, ob die Antragsunterlagen der "guten fachlichen Praxis" entsprechen und ob sie konsistent und nachvollziehbar im Hinblick auf die methodischen Arbeitsschritte sind.
Beratung von Vorhabenträgern und Gutachtern
Wir beraten Vorhabenträger und Gutachter bei UVP-/SUP-Verfahren bzw. bei der Erstellung von UVP-Berichten im Hinblick auf Rechts- und Verfahrenssicherheit der Antragsunterlagen im Sinne einer internen Qualitätssicherung, bevor die Unterlagen bei der verfahrensführenden Behörde eingereicht werden.
Beratung von Trägern öffentlicher Belange und Betroffenen
Wir beraten Trägern öffentlicher Belange und Betroffene, die von einem UVP-pflichtigen Vorhaben beeinträchtigt sein können. Dabei werden die Antragsunterlagen umfassend auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität untersucht. Der Beratungsprozess umfasst die Teilnahme am Scoping- und Erörterungstermin hinsichtlich der Interessensvertretung.