Behörden, Vorhabenträger und Betroffene (set 2015)
Wir beraten zur Zeit in verstärktem Umfang Zulassungsbehörden, Träger von Bürger-Windparks ebenso wie Betroffene von Windenergieanlagen. Unsere vorrangige Zielsetzung ist dabei stets die umweltverträgliche Nutzung der Windenergie. Beratung erfolgt nur bei Projekten, für die ein baurechtliches oder immissionsschutzrechtliches Verfahren mit intergrierter Umweltprüfung nach BauGB bzw. ein Verfahren nach BImSchG mit integrierter UVP (nach Vorprüfung des Einzelfalls oder obligatorisch bei Windparks ab 20 Anlagen) vorgesehen ist. Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG ohne UVP werden nicht unterstützt.
Um einen Beitrag für das Erreichen der Klimaschutzziele des Bundes gemäß des "Energiekonzepts für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" (BMWi & BMU 2010) und des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" (BMUB 2014) leisten zu können, ist der Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Wir setzen uns nur dort aktiv für die Windenergienutzung ein, wo wir dies aus Gründen des Arten- und Habitatschutzes, der Erhaltung der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung und des Wohnumfeldschutzes verantworten können.
Die Voraussetzungen für die Planung sind jeweils fallbezogen von Bundesland zu Bundesland zu betrachten. Zu berücksichtigen ist z. B., ob im Vorfeld regionalplanerische Vorranggebiete oder Konzentrationszonen aufgrund von (Teil-)Flächennutzungsplänen ausgewiesen wurden und eine SUP durchgeführt wurde, entfällt aufgrund diverser Gesetzesnovellierungen in der Regel die UVP auf Projektebene.