Bad Fallingbostel/Walsrode/Bomlitz (2008)
Für den geplanten Bau eines Designer Outlet Centers (DOC) wurde durch die Arbeitsgemeinschaft Hartlik/Hanisch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens nach dem Stand der Planung und auf der Grundlage vorhandener Daten und Informationen erstellt.
Ziel der raumordnerischen UVS gemäß § 12 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) ist es, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Für den betroffenen Standort liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit Begründung vor (Bebauungsplan Nr. 52a „Industriegebiet Ost - Ergänzung“ aus dem Jahr 2001). Der Plan trifft für seinen Geltungsbereich die Festsetzung „Industriegebiet“ (GI) bzw. „eingeschränktes Industriegebiet“ (GI-E). Da in der Begründung und den wesentlichen Festsetzungen die Umweltbelange bereits berücksichtigt wurden, ist ? um Doppelprüfungen zu vermeiden - im Zuge der planerischen Abschichtung die Untersuchung der Umweltauswirkungen auf andere oder zusätzliche Auswirkungen zu beschränken. Demnach sind nur solche Auswirkungen betrachtungsrelevant, die über die bereits im Bebauungsplanverfahren berücksichtigten hinausgehen.
Das Vorhaben greift durch die deutliche Steigerung der Bodenversiegelung, durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und durch die Veränderungen des Landschaftsbildes in den vorhandenen Naturhaushaltszustand ein. Da die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans (Grundflächenzahl 0,5 max. zweigeschossige Bebauung, Firsthöhe zwischen 12 und 20 m) jedoch nicht überschritten werden, sind hier keine zusätzlichen Auswirkungen festzustellen. Lediglich eine ggf. ermittelte Erhöhung der Verkehrsmengen kann hier zu veränderten, zusätzlichen Auswirkungen führen.
Für die Bearbeitung dieses Projektes wurde eine Arbeitsgemeinschaft mit HP Umweltplanung / Büro Prof. Hanisch, Hamburg gebildet.