Sachverständigenanhörung zum UVP-und Straßenrecht im sächsischen Landtag in Dresden

Cover Adhoc Klimaschutz FGS 2023 sm

Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung der sächsischen Landes­regierung hat Dr. Joachim Hartlik als Vorstandsmitglied der UVP-Gesellschaft zur öffentlichen Anhörung am 13. März 2026 eingeladen. Gegensatnd der Anhörung war der Entwurf für ein  „Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeits­prüfungsrecht“.

Neben fünf weiteren Sachkundigen hatte er Gelegenheit zu einem zehnminütigen Einleitungsstatement, in dem er auf einige Unstimmigkeiten und Lücken im sächsischen UVP-Recht hinweisen konnte. Etwa dreistündige Anhörung war von sehr konstruktiven Fragen aus dem Kreis der Abgeordneten und durch die jeweiligen Antworten der sachkundige geprägt. Er verwies jedoch auch auf die positiven Aspekte des sächsischen UVP Gesetzes, nämlich auf die Möglichkeit der gemeinsamen Durchführung von UVP einerseits und der Eingriffsregelung sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung anderseits um Doppelarbeit zu vermeiden, da hier Schutzgutüberschneidungen vorliegen.

Darüber hinaus wies er auf die Problematik hin, dass die Definition der Änderungen von Straßen es nun ermöglichen soll, Maßnahmen wie Parkplatzbau, Ersatzneubau von Brücken etc. in keinem förmlichen Verfahren mit UVP mehr zu genehmigen, selbst Vorprüfungen zur UVP-Pflicht sind hier nicht vorgesehen. 

Das sächsische UVP-Gesetz führt eine neue Nr. 3 in die Anlage 1 (UVP-pflichtige Vorhaben nach Landesrecht) für ‚sonstige Straßen‘ (neben Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen) ein. Für diese Vorhaben gilt lediglich eine Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung, die wiederum an sehr hohe Schwellenwerte geknüpft ist. Die Schwellenwerte setzen relativ hohe Durchfahrungslängen von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Natura-2000-Schutzgebieten, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten oder Naturparken fest.

Auch die bisherigen Größen- bzw. Leistungswerte für die größer dimensionierten Straßen gemäß Nr. 2 der Anlage 1 zum SächsUVPG für obligatorisch UVP-pflichtige Vorhaben können zu einer Nichtanwendung der UVP in vielen Fällen führen. Wie die EU-Kommission und der Europäischen Gerichtshof immer wieder klarstellen, können auch sehr kleine Vorhaben in ökologisch sensiblen Bereichen zu sehr starken Umwelt Auswirkungen führen.

Die etwa dreistündige Anhörung war von sehr konstruktiven Fragen aus dem Kreis der Abgeordneten und durch die jeweiligen ausführlichen Antworten der Sachkundigen geprägt.