Bundesgesellschaft für Endlagerung (seit 2023)
In Zusammenarbeit mit der Bosch & Partner GmbH und Prof. Dr. Thomas Bunge unterstützen wir die Bundesgesellschaft für Endlagerung bei der Konzeption zur Methodik bei der Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien für die Phase 1 des Standortauswahlverfahrens.
Das Standortauswahlgesetz setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriterien und stellt eine Legalplanung dar. Die Kriterien sind im Gesetz benannt und in Gewichtungsgruppen differenziert, bedürfen aber einer Operationalisierung und einer inhaltlich-fachlichen Interpretation.