Leitfaden "Kulturelles Erbe in der Planung" – Neuer Leitfaden zur Berücksichtigung des Schutzguts in der Umweltprüfung

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Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) (2023-24)

In Zusammenarbeit mit Klaus Müller-Pfannenstiehl von der Bosch & Partner GmbH erarbeiteten wir im Auftrag des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe die Neuauflage der Handreichung "Kulturgüter in der Planung – Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen". Die zahlreichen Änderungen in den Rechtsgrundlagen und die inhaltlichen Weiterentwicklungen bei der Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen auf die drei Erbebereiche

  • archäologisches Erbe
  • baukulturelles Erbe 
  • landschaftskulturelles Erbe

haben eine Überarbeitung notwendig gemacht.

Herausgeber ist die UVP-Gesellschaft e.V. in Kooperation mit dem LWL, dem LVR und dem Rheinischen VErein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz. Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:

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