Scandlines (2018 - 2020)
Der 1.300 Seiten starke Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig Holstein wurde am 31. Januar 2019 finalisiert und einige Wochen später veröffentlicht. Das Büro für Umweltprüfungen & Qualitätsmanagement ist unter der Führung einer Anwaltskanzlei zusammen mit einem Fachgutachterteam beauftragt, den Beschluss auf Mängel und Fehler zu untersuchen und damit die Inhalte für die Klageschrift vorzubereiten. Mittlerweile läuft die Klage, die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht ist für September/Oktober 2020 terminiert.
Der Planfeststellungsbeschluss übernimmt den bereits im laufenden Verfahren kritisierten, von den Vorhabenträgern durchgeführten Hauptvariantenvergleich, der trotz der aus Umweltsicht deutlich günstigeren Bohrtunnelvariante den Absenktunnel als Präferenzalternative ermittelt.
Dabei ist der zentrale Belang, der in den Variantenvergleich mit dem größten Gewicht eingeht, der Kostenbelang. Unterstützt durch den Belang "Bauverfahren" gibt er den Ausschlag für die Wahl des Absenktunnels, der vor allem die marinen Ökosysteme des Fehmarnbelt und die gefährdete Schweinswalpopulation erheblich beeinträchtigen wird:
- durch das Ausbaggern des Tunnelgrabens werden über mehrere Jahre Bautätigkeit (6,5 Jahre) hohe Sedimentfreisetzungen befürchtet, die die Meeresflora und -fauna schädigen können – ein aufwendiges Monitoringsystem zur ständigen Überwachung ist einzurichten, bei Überschreiten des Interventionswertes ist ein sofortiger Baustopp anzuorden;
- durch die Bauarbeiten wird ein erheblicher Unterwasserschalldruck erzeugt, der die Schweinswalpopulation gefährden kann – auch hier ist ein Monitoringsystem einzurichten und festgesetzte Interventionswerte sind einzuhalten.
Diese beiden Wirkungsbereiche stehen stellvertretend für weitere Auswirkungen auf die marinen Lebensräume, die durch den Bohrtunnel komplett vermieden werden können. Eine 4.000 Seiten starke Umweltverträglichkeitsstudie, die auf Basis von 146 Teilkriterein eindeutig den Bohrtunnel als optimale Variante aus Umweltsicht ermittelt, wird im Beschluss mit rein ökonomischen Gründen relativiert und in der Gesamtabwägung auf den letzten Rang eingestuft. Damit entfaltet der am intensivsten untersuchte Auswirkungsbereich bzw. Belang nur eine untergeordnete Bedeutung in der Abwägung.
Hier liegt nach Auffassung des Büros eine klare Fehlgewichtung im Rahmen der planerischen Abwägung vor.