Gutachten zur A 281

logo bi a281Vereinigung der Bürgerinitiativen Obervieland/Huckelriede für eine menschengerechte Umwelt (2008)

In einem Gutachten zu den Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 281 / Bauabschnitt 2/2 im Süden Bremens wurden neben den aktuellen Planfeststellungsunterlagen auch ältere, zum Teil nicht veröffentlichte Unterlagen auf fachliche Plausibilität und Vollständigkeit überprüft.

Dabei wurden erhebliche Defizite und Lücken festgestellt:

  • Die Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen gemäß § 6 Absatz 3 und 4 UVPG werden nicht vollständig erfüllt. Bezüglich der schutzgutbezogenen Bestandsanalyse und Raumbewertung wird auf Unterlagen verwiesen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich und die nicht Bestandteil der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen waren.
  • Auch ist die vorgelegte "Allgemein verständliche Zusammenfassung" kein Ersatz für die gemäß UVP-Gesetz geforderte umfassende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die üblicherweise in einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsstudie erfolgt.
  • Die Auswirkungen durch die außerordentlich starken Lärmimmissionen, die zu umfassenden Grenzwertüberschreitungen vor allem in den Wohngebieten Huckelriedes und im Einmündungsbereich der Querspange führen, sind unzureichend dargestellt. Es existieren zwar Isophonen-Darstellungen, diese sind aber in Bezug auf Maßstab und Inhalte nicht geeignet, die tatsächlich zu erwartende Lärmbelastung unter Berücksichtigung des notwendigen Schallschutzes für Betroffene erkennbar zu machen. Auch kann hier nicht abgelesen werden, in welchen räumlichen Bereichen Grenzwertüberschreitungen eintreten werden.
  • Das Unterrichtungsschreiben der verfahrensführenden Behörde über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen gemäß § 5 UVPG in Verbindung mit der Scoping-Unterlage sieht eine Bewertung der Lärmimmissionen auch nach den schärferen Orientierungswerten gemäß DIN 18005 vor. Dem wird nicht gefolgt.
  • Zudem findet während des laufenden Verfahrens eine erneute Umplanung der Trassenvariante statt. Aus der „Variante Süd“, wie sie im Scoping-Termin dargestellt wurde, wird in den ausgelegten Unterlagen eine „Variante Süd Neu“, die durch eine deutliche Verschwenkung des Verlaufs ganz andere Betroffenheiten im Wohngebiet Huckelriede erzeugt.
  • In den Planfeststellungsunterlagen fehlt grundsätzlich ein umfassender Alternativenvergleich. Da der faktischen Bindungswirkung des Raumordnungsverfahrens nicht gefolgt wird und neue Alternativen im Vorfeld des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens in das Verfahren eingebracht werden, sind diese auch im Planfeststellungsverfahren umfassend zu behandeln und zu untersuchen.
  • Stattdessen findet der Alternativenvergleich vorgeschaltet in einem nicht öffentlichen internen Arbeitskreis der Verwaltung statt. Dort wird kein UVPG-gerechter Variantenvergleich durchgeführt sondern anhand eines eingeschränkten umweltbezogenen Untersuchungsprogramms (als „Umfeld-Verträglichkeit" bezeichnet) und weiteren, nicht umweltbezogenen Belangen „vor-abgewogen“. Maßgebliche Vorentscheidungen wie die Aufgabe der Untertunnelung des Flughafengeländes, die Schaffung eines neuen zweiten Knotenpunktes an der Kattenturmer Heerstraße in Höhe Arsterdamm und die Neuplanung einer Querspange als Autobahnauf- und –abfahrt zur Kattenturmer Heerstraße/Arsterdammwerden ohne Öffentlichkeitsbeteiligung 'beschlossen'.

Vor diesem Hintergrund wurde eine umfassende Überarbeitung der Antragsunterlagen gefordert, die die nicht berücksichtigten aber vernünftigerweise zu untersuchenden Alternativen ergebnisoffen in das Verfahren einbezieht.