Landkreis Hameln-Pyrmont und weitere betroffene Landkreise (2014 - 2016)
Gemeinsam mit dem Büro OECOS Hamburg unter Leitung von Prof. Runge prüfen wir im Auftrag betroffener Landkreise die Antragsunterlagen für den sogenannten SuedLink nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz), die der Vorhabenträger und Übertragungsnetzbetreiber TenneT am 12. Dezember 2014 vorgelegt hat. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität soll ein transparentes, den Rechtsvorschriften genügendes Verfahren zur Trassenfindung des Vorhabens Nr. 4 aus der Bundesbedarfsplanung sicherstellen.
Das Vorhaben 4 ist einer der Eckpfeiler des künftigen Übertragungsnetzes zur Weiterleitung der erzeugten Offshore-Windenergie nach Süden. Es wird die in diesem Umfang noch nicht in der Praxis erprobte Gleichstromübertragung geplant.
Die Trasse führt von Wilster nahe der Elbmündung über eine Strecke von 600 bis 700 Kilometern nach Grafenrheinfeld in Bayern. Dabei soll die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ-Technik) zum Einsatz kommen. Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) legt den erforderlichen Ausbau des Höchstspannungsnetzes fest. Diese sogenannte Bundesfachplanung ersetzt das ansonsten für solche Vorhaben übliche Raumordnungsverfahren. Sie soll mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen die Realisierung der benötigten Leitungstrassen in vertretbaren Zeiträumen sicherstellen.
Das Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement übernimmt dabei als Gutachter gemeinsam mit der OECOS GmbH (Hamburg) und Rechtsanwaltskanzel de Witt (Berlin) die Prüfung der Unterlagen und richtet darüber hinaus eine internetgestützte Arbeitsplattform für die beteiligten Landkreise, den "Hamelner Kreis", ein.
Das Bild nebenstehend zeigt die Vorstellung der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Gutachter im Kreishaus Hameln vor den Vertretern der Landkreise bei einem Meilensteingespräch am 29.1.2015. Die Landkreise haben ihre Bedenken und Anforderungen gegenüber der Trassenplanung zur Gleichstromübertragung des Vorhabens "SuedLink" in der am 12.12.2014 veröffentlichten "Hamelner Erklärung" formuliert.
In ihrem ersten öffentlichen Statement zum SuedLink-Antrag von TenneT vom 18.2.2015 ermittelte die Bundesnetzagentur nach intensiver fachlicher und rechtlicher Prüfung der Unterlagen nach § 6 NABEG eine umfangreiche Liste nachzubessernder Inhalte, so dass offensichtlich die geplanten Antragskonferenzen bis auf Weiteres verschoben werden müssen. Die Mängelliste enthält eine Vielzahl der Hinweise, die in der rechtlichen Vollständigskeits- und fachlichen Plausibilitätsprüfung des Büros OECOS, des Büros Dr. Hartlik und der beiteilgten Rechtsanwaltskanzlei de Witt enthalten sind und der Bundesnetzagentur im Rahmen von Fachgesprächen in zusammengefasster Form überreicht wurden.