Landratsamt Nordhausen, Untere Wasserbehörde (2003)
Der Krummbach, ein Fließgewässer zweiter Ordnung, soll im Rahmen einer Gewerbe- und Industrieansiedlung in der Größenordnung von ca. 100 Hektar im Westen Nordhausens, in der "Goldenen Aue", auf einer Länge vom mehr als 400 m überbaut werden. Gemäß Thüringer Wassergesetz ist hierfür ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Thüringer UVP-Gesetz ist darüber hinaus eine UVP erforderlich.
Im Rahmen der Unterrichtung über die vom Vorhabenträger beizubringenden Unterlagen gemäß § 5 UVPG wurde die Untere Wasserbehörde bei der Erstellung des Unterrichtungsschreibens einschließlich der Festlegung der zu untersuchenden Alternativen unterstützt.