Das Büro für Umweltprüfungen und Qualitätsmanagement wurde 1998 von Dr. Hartlik gegründet. Das Büro arbeitet unabhängig und ist institutionelles Mitglied der UVP-Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in den verschiedenen Instrumenten der Umweltfolgenabschätzung, für die als Oberbegriff die Bezeichnung "Umweltprüfungen" verwendet wird. Umweltprüfungen sind vorgeschriebene Instrumente des Umweltrechts auf der Ebene von Plänen und Programmen (Strategische Umweltprüfung), der Raumordnung (Umweltverträglichkeitsprüfung als integraler Bestandteil von Raumordnungsverfahren), der Projektzulassung
(Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil von Planfeststellungsverfahren und anderen Zulassungsverfahren) und der Bauleitplanung (Umweltprüfung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen). Die verfahrensbezogene Vorgehensweise wird durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüung (UVP-Gesetz) grundsätzlich geregelt, dort ist der Mindeststandard definiert. Darüber hinaus existieren eine ganze Reihe fachrechtlicher Vorschriften, die die Umweltprüfung für bestimmte Projektbereiche detailliert regeln wie z.B. das Baugesetzbuch, die 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung oder die Atomrechtliche Verfahrensverordnung.
Am 29. Juli 2017 ist das "Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung" in Kraft getreten. Es setzt die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht um. Das novellierte UVP-Gesetz ist neu strukturiert, für eine erste Orientierung hat das BMUB eine Entsprechungstabelle bereitgestellt, die die alten und neuen Paragraphen gegenüberstellt. Neben neuen Schutzgüten (Fläche, Bevölkerung) gilt es nun auch, die Folgen des Klimawandels auf das Vorhaben zu betrachten sowie Risken und Katastrophen stärker zu berücksichtigen. Außerdem sind Internetportale zur Information der Öffentlichkeit eingerichtet worden:
- UVP-Portal des Bundes
- gemeinsames UVP-Portal der Länder.
In der Praxis existieren zahlreiche untergesetzliche Regelwerke, die vor allem die methodische Vorgehenweise im Rahmen der Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen behandeln. Hierzu zählen z.B. die "Richtlinien zur Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau" (RUVS) oder der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Budesamtes. Sie sind an die neuen Anforderungen noch nicht angepasst.
Ein Spezialgebiet des Büros ist die Qualitätssicherung im Rahmen von Umweltprüfungen. Hier ist zu trennen zwischen der Qualität des Verfahrens einerseits und der Qualität der Antragsunterlagen andererseits. Beide Aspekte gemeinsam machen eine "gute UVP" aus.
Während das, was verfahrensrechtlich vorgeschrieben ist und damit dem anzulegenden Qualitätsmaßstab genügt, in der Regel im UVP-Gesetz und den weiteren Fachgesetzen eindeutig beschrieben wird, ist die Frage, ob die Antragsunterlagen inhaltlich und methodisch der "guten fachlichen Praxis" entsprechen, nicht ohne Weiteres zu beantworten. Eine Umweltverträglichkeitsstudie oder einen Umweltbericht auf fachliche Plausibilität zu prüfen, stellt daher eine besondere Herausforderung dar. Aspekte wie Objektivität, Transparenz der methodische Vorgehensweise und insbesondere der Bewertungsvorgänge sowie die Angemessenheit der eingesetzten Methoden spielen hier eine wichtige Rolle.
Im Rahmen qualitätssichernder Tätigkeiten wird stets oberste Priorität auf eine nachvollziehbare methodische Vorgehensweise gelegt. Es kommen daher als Qualitätsmanagement-Instrumente (in Anlehenung an die Normen der ISO 9000-Familie) rechtliche Prüfprofile zur Vollständigkeitsprüfung und fachliche Prüfrahmen zum Einsatz, die den Prüfvorgang so transparent wie möglich gestalten.