Am 29. Juli 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung rund zweieinhalb Monate nach der Umsetzungsfrist in Kraft getreten. Das novellierte UVPG setzt die Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung UVP-Richtlinie 2011/92/EU in nationales Recht um. Die EU-Kommission hat am 18.7.2017 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Das novellierte UVP-Gesetz ist neu strukturiert. Für eine erste Orientierung hat das BMUB eine Entsprechungstabelle bereitgestellt, die die alten und neuen Paragraphen gegenüberstellt.
Die Änderungen sind inhaltlich und strukturell durchaus umfangreich. Insbesondere die Vorprüfung des Einzelfalls und die Kumulationsregelungen wurden neu geordnet. Neben der "Fläche" ist auch die "Bevölkerung" gemäß UVP-RL 2014/52 als neues Schutzgut hinzugekommen. Neben den Folgen für das Schutzgut Klima (Treibhausgasemissionen) sind nun auch Rückwirkungen des Klimas auf das Vorhaben zu betrachten.